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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 771423 | ||
Datum | 26.08.2013 13:56 MSG-Nr: [ 771423 ] | 7037 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Thomas B.: Mal aus der Praxis: Ich hatte ja hier bereits gechrieben, daß ich das alles sehr "seltsam" finde. Noch viel seltsamer finde ich jetzt den unter "die Folgen" hier verlinkten Artikel. Abgesehen davon, daß mir der Stil des Landshuter Wochenblatts nicht besonders zusagt -> "raste", "über die Kreuzung donnerte"... Vor allem inhaltlich ist der Artikel m.E. ziemlicher Unfug! Fängt schon mit dem ersten Satz an: "Der Fall ist aus juristischer Sicht eigentlich klar: Wer als Feuerwehrler mit Blaulicht und Martinshorn fahren will, der muss von der Einsatzzentrale alarmiert worden sein." Nein! Der Fall ist überhaupt nicht klar, der Satz ist schlicht Unsinn! In Anhängigkeit der Landesgesetzgebung ist die Leitstelle der Feuerwehr schlicht nicht weisungsbefugt, und schon gar nicht - hochrangigen - Führungskräften (was hier im Nachgang ja wohl auch - für Bayern - festgehalten wurde). Weiter wundern mich doch auch die weiteren Aussagen der Staatsanwaltschaft sehr. Aber sei es drum, ist am anderen Ende der Republik. Als gutes Beispiel "aus der Praxis", vor allem was die Folgen anbelangt, taugt dieser Fall, mit seiner äußerst speziellen Sichtweise der Staatanwaltschaft, jedenfall meines Erachtens daher keineswegs. Gruß Daniel | ||||
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