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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 771386 | ||
Datum | 26.08.2013 09:30 MSG-Nr: [ 771386 ] | 7177 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas B. Mal aus der Praxis: Ich glaube nicht das die Leitstelle ihrem Kreisbrandrat die Fahrt zu einem Einsatzort "seiner" FW untersagen kann, will oder darf. Was hier der unangesprochene Knackpunkt gewesen sein dürfte ist die Inanspruchnahme von Sonder-Wegerechten durch den KBR. und noch etwas; Geschrieben von wochenblatt Die Anwesenheit eines solch ranghohen Feuerwehr-Chefs wäre nicht erforderlich gewesen Ich finde es gut und empfinde es als Pflicht das ein KBR seine Einsatzkräfte auch bei kleinen Einsätzen "über die Schulter schaut" um zu sehen ob es hausgemachte Defizite gibt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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