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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 771316 | ||
Datum | 25.08.2013 14:55 MSG-Nr: [ 771316 ] | 8838 x gelesen | ||
Hallo zusammen! Geschrieben von Stephan M. Meldet sich ganz normal an der Leitstelle aus, die nicht einschreitet. Geschrieben von Dominic W. Falls man gerade im z.B. Ausbildungsdienst ist und sofort Einsatzbereit ist, kann man sich der Leitstelle anbieten. Ist die Leitstelle überhaupt berechtigt hier einzuschreiten? IMHO nein! Wenn einer einschreiten darf, dann ist das die zuständige Führungskraft der Feuerwehr (Kommandant, Einsatzleiter vom Dienst, ...) Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
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