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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehrmitglied in einer freiw. Feuerwehr | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 771138 | ||
Datum | 22.08.2013 19:51 MSG-Nr: [ 771138 ] | 3595 x gelesen | ||
Geschrieben von Detlef M. Wenn da Leute verbrennen und der Staatsanwalt findet raus dass der BFler hätte helfen können (zumutbar - und die Umgehung einer internen Dienstanweisung ist aus meiner Sicht zumutbar in diesem Fall!) dann ist der BFler Mode im Gerichtsssaal! Grundsätzlich richtig, aber Damit sich hier im Fall kein hypothetisch betroffener Mitleser krampfend auf die Unterlippe beißt sollte man hinzufügen das er a) Im Gerätehaus neben der DL stehend das Geschehen/ Maßnahmen an der Einsatzstelle nicht beurteilen konnte und b) An der Einsatzstelle keine Berechtigung (und Möglichkeit) hatte die DL selbständig aus der Wache zu holen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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