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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771082
Datum22.08.2013 11:17      MSG-Nr: [ 771082 ]127673 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich das richtig interpretiere bezieht sich das nur für den Teil der Aktion bis die dann nachträglich einen richterlichen Beschluss herbeigeschaft haben.

    Als der dann da war dürfte es dann rechtlich in trockenen Tüchern weitergegangen sein.

    falsch!

    es gab an dem Freitag keinen richterlichen Beschluss. Es gab nur eine Anordnung der Staatsanwaltschaft.

    Der einzigste richterliche Beschluss in der Sache mit der Durchsuchung ist heute gefallen! Und das ist der worin die Aktion als rechtswidrig einsgestuft wird.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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