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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehrmitglied in einer freiw. Feuerwehr | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 771019 | ||
Datum | 21.08.2013 17:21 MSG-Nr: [ 771019 ] | 5099 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph S. dass das örtliche Hubrettungsgerät aufgrund von fehlenden ausgebildeten Personal nicht zur Einsatzstelle gefahren werden kann..... ein Berufsfeuerwehrmann ...der das Hubrettungsgerät aufgrund seiner Berufes/Ausbildung zum EO fahren konnte. Damit darf entspr. Gesetzgeber gefahren werden Geschrieben von Christoph S. Da er aber ... keine extra "interne" Ausbildung/Fahreinweisung bekommt, darf er das Hubrettungsgerät nicht fahren und bedienen. Damit bleibt er Zuschauer und den schwarzen Peter hat seine Führung die sich erklären muß warum kein Personal zur Verfügung stand. Es wird ihnen möglicherweise schwer fallen zu erklären warum da einer seit Monaten(?) einer in der Ecke steht der bereits alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und sogar Berufserfahrung vorweisen kann aber niemand die Zeit fand die interne Einweisung zu übernehmen Schlimmer wird es nur noch wenn die dünne Personaldecke bekannt war, zB dadurch das eine Ausbildung zum DL-M. angemeldet war. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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