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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufsichtspflicht - Besonderheit bei U18? | 20 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 770201 | ||
Datum | 14.08.2013 07:19 MSG-Nr: [ 770201 ] | 3390 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald S. Seltsamer weise sind mir beide Standpunkte völlig zuwider und die Wahl derArgumente ist völlig daneben.Wie lauten denn Standpunkt und Argumente von dir? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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