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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAufsichtspflicht - Besonderheit bei U18?20 Beiträge
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen770125
Datum13.08.2013 14:00      MSG-Nr: [ 770125 ]3603 x gelesen

Warum darf man erst mit 18 Jahren wählen und Autofahren?


Auch hier in SN ist der aktive Dienst ab 16 Jahren möglich, allerdings ist dieser meisterorts mit der GA ausgefüllt ohne das es einige Einsätze gibt. Und nu?

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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