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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAufsichtspflicht - Besonderheit bei U18?20 Beiträge
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW769780
Datum09.08.2013 07:46      MSG-Nr: [ 769780 ]3810 x gelesen

Moin Anton,

selbst wenn Richter Meier der Meinung ist, dass das scho alles passen wird, bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass Richter Müller der selben Auffassung ist.

In so fern....

Ich finde Sebastians Ausführung gut und habe auch daraus wieder was gelernt... bzw. mir das ein oder andere noch mal in Erinnerung gerufen.

Gruß

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