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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschaffung ad absurdum... oder die Realität hinter §§30 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern769417
Datum05.08.2013 17:22      MSG-Nr: [ 769417 ]7765 x gelesen

Hallo Steffen,

Ich bearbeite in unserer Firma (Bau, als Auuschreibungen nach VOB, nicht wie bei Fahrzeugen nach VOL, von den Anforderungen her nicht sonderlich unterschiedlich) die Angebotsanfragen für etwa 100 gewerbliche Mitarbeiten und bin dafür zuständig, dass die Jungs einer geregelten Tätigkeit nachgehen können.

Was glaubst du macht mehr Spass zu bearbeiten:
Öffentliche Ausschreibung der öffentlichen Hand mit evtl. 10+x möclichen Bietern?
Oder :
Ausschreibung mit freihänidger Vergabe einer langjährigen Stammkundschaft mit Anfrage von 5+0 Bietern

Zusätzlich bei öffentlicher Hand:
x+1 Formblätter mit irgendwelchen Nachweisen, die man sich in der Theorie mal überlegt hat, die aber von keiner Behörde der Welt geprüft werden, geschweige denn geprüft werden können bzw. die Konsequenzen aus deren Prüfung umgesetzt werden.

Warum findet man auch auf grossen öffentlichen Baustellen bei Kontrollen immer wieder Personal, das nicht angemeldet ist, keine Arbeitserlaubnis hat, nicht nach Tarif bezahlt wird, owohl die entsprechenden Formblätter bei Angebotsabgabe unterschrieben mit abgegeben wurden?

Hast du schon mal erlebt, dass ein grosser Baukonzern, der einen öffentlichen Auftrag an einen osteuropäischen NAchunternehmer weitergibt, vom Auftraggeber eine Aufforderung dies zu unterlassen und in Folge bei Nichtbeachtung eine Kündigung des Auftrags erhält?
Und das obwohl er bei Angebotsabgabe unterschrieben hat, den überwiegenden Teil der Leistung im eigenen Hause auszuführen. -to be continued.

Also bearbeitest du die Angebote der öffentlichen Hand dann, wenn sie lukrativ erscheinen oder nichts anderes am Markt ist.

Vielleicht wäre oftmals das Prizip der freien Vergabe für die öffentliche hand durchaus besser und günstiger, natürlich mit all seinen Schattenseiten.

mkg

Werner

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