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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschaffung ad absurdum... oder die Realität hinter §§30 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP769376
Datum05.08.2013 13:28      MSG-Nr: [ 769376 ]8146 x gelesen

Geschrieben von Steffen W.Trotzdem gibt es ja viel mehr potentielle Lieferanten als z.B. bei Feuerwehrfahrzeugen jeglicher Größenordnung, solche Wechselladerpritschen sind doch ein Produkt von der Stange. Genau darin liegt aber eines der Probleme. Der Anbieter von Produkten "von der Stange" verkauft i.d.R. entsprechend häufiger an Private. Wenn dann mal eine Kommune dazwischenfunkt, führt das eher zu den hier dargestellten Problemen, weil so ein Angebot und oft auch die ganze Auftragsabwicklung mehr Aufwand bringt. Es kommt andererseits aber da dann auch öfter mal zu anbieterseitigen Fehlern, wenn solche Firmen sich doch an Vergabeverfahren beteiligen.
Bei Feuerwehrfahrzeugen merkt man das schon, wenn man einen reinen MTW mal im "normalen Autohaus" beschafft und trotzdem ein paar eigentlich simple Einbauten mit bewerkstelligt haben will. Bei LF, DLK, ELW o.ä. hat man mit Firmen zu tun, für die der öffentliche Kunde Regelfall, und der Private Ausnahme ist.
Auch ganz nett übrigens: Beschaffungen für Bauhöfe. Dass dortige Anbieterpotential hat noch viel mehr Verbindung zur Privatkundschaft. Der Bereich Feuerwehr ist dagegen noch harmlos. Und da hört man auch öfters mal entsprechende Probleme (keine/wenig/fehlerhafte Angebote).

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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