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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschaffung ad absurdum... oder die Realität hinter §§ | 30 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 769361 | ||
Datum | 05.08.2013 11:58 MSG-Nr: [ 769361 ] | 8755 x gelesen | ||
Hallo Ulrich, Geschrieben von Ulrich C. Könnte ggf. daran liegen, dass die echte Leistungsbeschreibung 3 Seiten, aber allein der TVgG-Textteil 11 umfasst haben? (Da kämen dann noch die Vertragsbedingungen etc. hinzu.) Zwar keine Erfahrungen aus dem Feuerwehrbereich, aber mit Ausschreibungen im allgemeinen: Viele auch große Firmen, scheinen damit einfach überfordert zu sein. Obwohl die Ausschreibungsunterlagen ja eigentlich nur ein ausfüllen in einer bestimmten Art und Weise zulassen, müssen wir immer wieder Bewerber ausschließen, weil sie es schlicht falsch gemacht haben (Beispiel: Die beiliegenden Formulare gar nicht ausgefüllt und ein eigenes Angebot beigelegt). Auf Nachfrage haben wir aber auch schon gehört, dass sich viele Firmen an bestimmten Ausschreibungen nicht beteiligen, weil ihnen der Aufwand des richtigen Erstellens eines Angebots verbunden mit der Unsicherheit ob man auch den Zuschlag bekommt, mit dem zu erzielenden Erlös, angeblich, in keinem Verhältnis stände. Ich hoffe das hilft Dir wetwas weiter! Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | ||||
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