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RubrikEinsatz zurück
ThemaUnwetter in Bayern - Jugendfeuerwehr im Einsatz69 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW769337
Datum05.08.2013 09:20      MSG-Nr: [ 769337 ]18704 x gelesen

Geschrieben von Florian B.Normen sind in dem Punkt eine dolle Sache um die Anforderungen zu überprüfen.
Nehmen wir jetzt nur HUPF 2+3 bzw die EN 531 oder die Richtlinie Bayern 2000.
Ich habe jetzt bestimmt 20 Minuten gegoogelt. Ich habe keine JF Anzug gefunden der nach einer dieser Normen zertifiziert ist.


Muss er das?
Guck Dir den § 12 und da v.a. die Kommentierung nochmal genauer an...
"Zu § 12 Abs. 1 Nr. 1:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn die universelle Feuerwehrschutzkleidung
den landesrechtlichen Regelungen entspricht."

D.h. haben die Bayern das so geregelt, dass der JF-Anzug für die JF-Aufgaben im Einsatz (ausserhalb des Gefahrenbereichs!) ausreichend ist, dann reicht das völlig aus....
Passiert allerdings was, was der Gefahrenbereichsbemessung zuwider läuft (also läuft der JF-Angehörige in eine Kettensäge oder diese in ihn, oder zündets durch, oder fällt ihm ein Baum auf den Kopf, weil halt noch nicht alles am Boden liegt), dann hat der Einsatz-/Abschnittsleiter bzw. GF ein dickes Problem...
Kein Problem hat er, wenn der JF-Angehörige sich den Fuß umknickt, trotzdem er passendes Sicherheitsschuhwerk getragen hat..

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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