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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Unwetter in Bayern - Jugendfeuerwehr im Einsatz | 69 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 769337 | ||
| Datum | 05.08.2013 09:20 MSG-Nr: [ 769337 ] | 18704 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian B. Normen sind in dem Punkt eine dolle Sache um die Anforderungen zu überprüfen. Muss er das? Guck Dir den § 12 und da v.a. die Kommentierung nochmal genauer an... "Zu § 12 Abs. 1 Nr. 1: Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn die universelle Feuerwehrschutzkleidung den landesrechtlichen Regelungen entspricht." D.h. haben die Bayern das so geregelt, dass der JF-Anzug für die JF-Aufgaben im Einsatz (ausserhalb des Gefahrenbereichs!) ausreichend ist, dann reicht das völlig aus.... Passiert allerdings was, was der Gefahrenbereichsbemessung zuwider läuft (also läuft der JF-Angehörige in eine Kettensäge oder diese in ihn, oder zündets durch, oder fällt ihm ein Baum auf den Kopf, weil halt noch nicht alles am Boden liegt), dann hat der Einsatz-/Abschnittsleiter bzw. GF ein dickes Problem... Kein Problem hat er, wenn der JF-Angehörige sich den Fuß umknickt, trotzdem er passendes Sicherheitsschuhwerk getragen hat.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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