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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer | 60 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 768564 | ||
| Datum | 26.07.2013 09:16 MSG-Nr: [ 768564 ] | 11954 x gelesen | ||
Geschrieben von Magnus H. Der Otto-Normalbürger kennt aber auch Anwohnerparkausweise und letztlich ist die Sonderparkerlaubnis für Einsatzkräfte nichts anderes... Äpfel und Birnen sind bekannt? Mit einem Anwohnerparkausweis wirst du dein Auto kaum im Parkverbot, Halteverbot oder ähnlichem abstellen, oder? Leute geht nicht immer von euren Friede-Freude-Eierkuchen Verhältnissen aus die man so ähnlich in der Wallachei hinter den Karpaten findet. Ansonsten biete ich jedem der Kaltgetränke und grillierbare Wurstwaren mitbringt an bei uns einen 2 stündigen Kurs in "Verkehrskunde im Touristenort" zu nehmen. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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