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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer60 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW768508
Datum25.07.2013 18:12      MSG-Nr: [ 768508 ]12597 x gelesen

Moment Bitte!










....hab nur schnell Chips und Cola geholt ;)


Geschrieben von Jürgen M.Dachaufsetzers mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" hingewiesen. Dieser darf nur in der Farbe gelb mit schwarzer Schrift und unbeleuchtet eingesetzt werden (vgl. § 52 Abs. 6 StVZO).


Ich mag mich täuschen aber der unbeleuchtete Dachaufsetzter ist nicht mehr und nicht weniger als wie ein Gepäckstück und somit unterliegt diese ausschließlich der Ladungssicherungspflicht (Maße und Gewichte können wir wohl unterschlagen) und ggf. StGB § 132a also Stadtwappen + Feuerwehr = Verstoß.

Farbgestaltung und Text können somit nur gegen den "Guten Geschmack" verstoßen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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Geändert von Thomas M. [25.07.13 18:15] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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