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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer | 60 Beiträge | ||
| Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 768499 | ||
| Datum | 25.07.2013 16:50 MSG-Nr: [ 768499 ] | 12884 x gelesen | ||
Die Urteile, die uns bei Übungsdiensten genannt wurden, finde ich derzeit nicht, allerdings folgendes dazu: Sonderrechte benötigen Kenntlichmachung Hier hat ein deutsches Gericht quasi festgelegt, dass auch Sonderrechte kenntlich gemacht werden müssen. Zwar war der entsprechende Beamte in seinem Einsatzfahrzeug unterwegs, aber da das Recht personengebunden ist, gilt ja das Gleiche wie beim Einsatz im Privat-PKW. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat auch einmal ein Urteil erlassen, nach dem Feuerwehrangehörige auf dem Weg zum Feuerwehrhaus keine Sonderrechte haben, weil dieser Weg nur der Vorbereitung der einer hoheitlichen Tätigkeit diene (siehe hier, Seite 5). Dem gegenüber gibt es im verlinkten Papier allerdings auch viele Urteile, die gegenteilig bescheiden. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
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