Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kein Platz für die faulen Kameraden | 40 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 768023 |
Datum | 21.07.2013 16:23 MSG-Nr: [ 768023 ] | 8417 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Peter L. Die zähle ich allerdings eher unter die Kategorie "Vortäuschen vollsten Wissen bei totaler Ahnungslosigkeit". Das trifft es auch ganz gut ;) Das Problem ist bei solchen Leuten vor allem Halbwissen, mit dem man Dritte beeindrucken kann. Gerade wenn die das Mittel des Ausschlusses unliebsamer Kameraden zu leicht an die Hand bekommen (wer will gegen einen Ausschluss schon Widerspruch einlegen oder vor dem VG klagen?) wird Feuerwehr zur von der Kommune teuer bezahlten Privatveranstaltung einiger Weniger.
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