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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKein Platz für die faulen Kameraden40 Beiträge
AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen768007
Datum21.07.2013 12:43      MSG-Nr: [ 768007 ]9287 x gelesen

Geschrieben von Jan P.die Anzahl der Pflichtausbildungsstunden eurer FA nach FwDV
Spricht die FwDV nicht von "Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen"?
Soweit mir bekannt, gibt es keine Pflichtstunden und auch keine Pflichtdokumentation.
Es gibt zwar die Plflicht an den Einsätzen u Übungsdiensten teilzunehmen, aber wenn das nur 30h sind, ist es eben so...
Falls jemand (speziell für Hessen) etwas anderes dazu weiß, nur zu...
Gruß
UW

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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