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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Platz für die faulen Kameraden | 40 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 767972 | ||
Datum | 20.07.2013 19:15 MSG-Nr: [ 767972 ] | 10494 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan P. Erfasst bzw. kontrolliert Ihr die Anzahl der Pflichtausbildungsstunden eurer FA nach FwDV?Da sie in RLP sogar gesetzlich wiederholt wird (und niemand auf diversen Ebenen klarstellen will, ob da die 40h auch als Unterrichts- oder als Zeitstunden gedacht sind, denn von Unterrichtsstunden steht da nix, nur an anderer Stelle wird dann wiederum auf die DV verwiesen...): Ja. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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