Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | KBI im Rheingau-Taunus-Kreis (Stelle seit 1 Jahr offen) | 15 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 762697 |
Datum | 21.05.2013 19:12 MSG-Nr: [ 762697 ] | 4021 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Geschrieben von Stefan J.Im Prizip geht das schon.
Jein... Weil das HBKG diese Stelle eigentlich als HA Stelle vorsieht...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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