Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge |
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 761872 |
Datum | 12.05.2013 14:13 MSG-Nr: [ 761872 ] | 10623 x gelesen |
Infos: | 11.05.13 Feuerwehrmustersatzung Hessen
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Verwaltungsverfahrensgesetz
Geschrieben von Sebastian K.Nö, weil es in D praktisch gar nicht soweit kommen kann (sprich keine spezielleren Landesrechtsnormen für Brandschutz bzw. Ehrenamt), und die "Rückfallebene" selbst in diesem Fall dann das VwVfG wäre. den Zusammenhang habe ich nicht nachvollziehen können. Kannst Du das nochmal näher erläutern?
Geschrieben von Sebastian K.Oh ja... Wobei das mit dem Fingerspitzengefühl dann i.d.R. schon lange genug gefehlt hat, wo könnte sonst das "unzufriedene Grundrauschen" herkommen. "ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden" muss nicht unbedingt von der direkt zuständigen Führungskraft beeinflussbar sein...
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst
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