Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge |
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 761836 |
Datum | 11.05.2013 22:57 MSG-Nr: [ 761836 ] | 11227 x gelesen |
Infos: | 11.05.13 Feuerwehrmustersatzung Hessen
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Bürgerliches Gesetzbuch
Hallo,
ich bin auch kein Jurist, aber Regelungen können natürlich in einer Satzung festgelegt werden.
Gibt es solche expliziten Regelungen in Satzungen oder speziellen Gesetzten oder Verordnungen nicht oder sind die Reglungen in Satzungen z.B. nicht wirksam, wird man früher oder später auf das BGB kommen, in dem Dienstverhältnisse geregelt werden.
Mündliche Kündigungen können natürlich nur vor dem Dienstherren oder dessen ständigen (hier auch bestellten) Vertreter ausgesprochen werden. Ein Kommandant wird aber in aller Regel ein Ehrenbeamter sein, der dieses Ersuchen weiterstellen kann, wenn er es entsprechend erklärt.
Eine solche außerordentliche (fristlose) Kündigung kann nur aus wichtigem Grund (§ 626 Abs.1 BGB) und muss darüber hinaus auch schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) ansonsten wird sie unwirksam. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass für eine Kündigung, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen unzumutbar macht oder wenn es eigentlich (d.h. "ordentlich") gar nicht kündbar ist.
ABER ist eine Kündigung einmal erklärt, kann sie aber ohne Entgegenkommen des gekündigten Vertragspartners, d.h. einseitig, nicht mehr aus der Welt geschafft werden - auch wenn sie unwirksam war. Dem FW-Angehörigen stünde der Klageweg offen, wenn die Kündigung beidseitig nicht mehr zurückgenommen wird. Damit wird er aber in aller Regelmäßigkeit keinen Erfolg haben, da der Dienstherr nur zu erklären braucht, dass ein gestörtes Vertrauensverhältnis vorläge (siehe zahlreiche Urteile in dieser Richtung)
Wichtig wäre hier letztendlich das "Fingerspitzengefühl" der Führungskraft, da oft kleine Probleme zu emotionalen Überreagieren einzelner Beteiligter führt, wenn diese einem länger andauerndes Grundrauschen von Unzufriedenheit ausgesetzt waren...
Vielleicht konnte ich damit noch etwas beitragen
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst
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