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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Über 30 Verletzte bei Unfall auf Maiausflug | 228 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 761539 | ||
Datum | 08.05.2013 08:48 MSG-Nr: [ 761539 ] | 143093 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Der Mensch lernt also nie aus, d.h. dann also, um auf mein beispiel mit dem Mountainbike zurück zukommen. Befahre ich mit dem Mountainbike einen Waldweg, der an der Straße beschrank ist, oder ein Durchfahrtsverbotsschild steht, dann begehe ich schon eine Ordnungswidrigkeit, weil mein Fahrrad eindeutig ein Fahrzeug ist und das Durchfahrtsverbotsschild für alle Fahrzeuge gilt. Verursache ich nun obendrein noch einen Unfall, weil ich des Nachts mit der Höllenlampe am Lenker oder Helm unterwegs war, einen Freizeitjäger in seinem Lada geblendet habe, dieser dadurch gegen einen Baum fährt, dann habe ich schon eine Straftat begangen, weil diese Beleuchtung nach StVo nicht zugelassen ist? Verstehe ich den Sachverhalt so richtig? Herrje, ich verkaufe meinen Drahtesel und melde mich doch, ganz gegen meine Einstellung im Fitnessstudio an, atme die muffige Luft und sehe keine Sonne das scheint mir die sicherere Variante zu sein. | ||||
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