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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 755628 | ||
Datum | 06.03.2013 14:36 MSG-Nr: [ 755628 ] | 19387 x gelesen | ||
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Im THW werden mittlerweile die Führerscheine komplett bezahlt , der Helfer verpflichtet sich für 5 Jahre gegenüber dem THW. Verlässt er früher den Haufen muss er anteilmäßig, wie lange er seit der Führerscheinausbildung dabei ist den Lappen zurück zahlen Denke das hat auch Bestand vor Gericht Ich hatte gerade so einen fall bei mir von den 2000 Euro die der Helfer bekommen hatte musste er nach drei Jahren 600 Euro zurück Zahlen Gunnar leben udn leben lassen | ||||
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