Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Neubau von Rettungswachen | 33 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 754830 |
Datum | 26.02.2013 16:21 MSG-Nr: [ 754830 ] | 10718 x gelesen |
Hallo Daniel
In der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gibt es eine Leistungsphase, die nennt sich Grundlagenermittlung.
Dazu gehört auf alle Fälle, dass man sich über Vorschriften, die für besondere Gebäude gelten, informiert.
Nun gibt es für bestimmte Tätigkeiten die sog. Unfallverhütungsvorschriften (von deren Existenz sollte man eigentlich als Architekt schon mal gehört haben), die zu beachten sind.
Zu diesen gibt es meist auch Publikationen.
Wenn man sich nun mit einem derartigen Bauvorhaben beschäftigt, dann sollte man in diesem Zuge auf die Empfehlungen der Unfallversicherungsträger stossen.
Die gibt es nämlich ganz allgemein von der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) als umfangreiche Informationsbroschüre "Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfsorganisation".
So und da findet man unter den Stellplatzgrössen für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6 m eben jene mit 10*4 m. nebenbei stehen da auch noch eine Reihe anderer netter Empfehlungen drin.
Übrigens ganz konform zu den Feuerwehrhäusern.
Und wenn man dann feststellt, dass diese Empfehlungen, die man durchaus als anerkannte Regel der Technik deuten kann, dass es Abweichungen zu anderen Unterlagen gibt, dann hat man als Planer schon die Pflicht, diese abzugleichen und ggf. den Bauherrn darauf hinzuweisen.
Weicht man nämlich von anerkannten Regeln der Technik aus eigenem Antrieb ab, dann könnte man vom Auftraggeber vielleicht schon ein böses Briefchen wegen Verletzung der Vertragspflichten bekommen.
Weiterhin sollte man meinen, dass im Bauamt einer Komune doch Leutschen sitzen, denen an einem Plan auffällt, dass man mit einem Sprinter gar nicht so einfach in eine Fertiggarage reinkommt.
Das ist auch schon mal eine Frage des gesunden Menschenverstandes.
Alles in allem, haben da etliche Leute ihre Hausaufgaben nicht vernünftig gemacht.
Und dem Herrn erhenamtlichen Leiter des Rettungsdienstes sollte man erklären, dass nach Ansicht der Unfallversicherungsträger eigentlich sein neues Heim nicht sicher nutzbar ist, und damit nicht in Betrieb gehen dürfte.
mkg
WErner
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