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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | ab welcher Summe X muss öffentlich ausgeschrieben werden | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt | 754046 | ||
Datum | 17.02.2013 22:41 MSG-Nr: [ 754046 ] | 6877 x gelesen | ||
Hallo Leute, Ich mal wieder ein kleine Frage an Euch. Und zwar geht es darum einen ELW 1 für unsere Stadt zu beschaffen. Jetzt wurden bereits 45000.- für die Beschaffung im Haushalt eingestellt. Nun stellt sich mir allerdings die Frage, muss bei solch einer geringen Summe eine Ausschreibung gemacht werden oder geht das so? Weil es wird ja sowieso nur für einen Gebrauchtwagen bzw einen Vorführer reichen. Zum Schluss möchte ich Euch noch fragen ob ihr evtl. Tips habt wo man einen gut gebrauchten bzw fast neuen ELW für kleines Geld her bekommen kann. Gruß Christian | ||||
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