Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | KBR in Bayern | 30 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 741812 |
Datum | 14.10.2012 16:32 MSG-Nr: [ 741812 ] | 12898 x gelesen |
Kreisbrandrat
Kreisbrandrat
Landesfeuerwehrverband
Meines Erachtens
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Geschrieben von Andreas K.siehe auch Art. 20 Abs. 1 BayFwG:
(1) Der Kreisbrandrat, die Kreisbrandinspektoren und die Kreisbrandmeister sind
ehrenamtlich für den Staat tätig und unterstehen dem Landrat.
Ein KBR kann damit also gar nicht hauptamtlich tätig sein würde ich sagen.
Allerdings ist es auch bei uns so, dass unser KBR mittlerweile beruflich beim Landratsamt im Sachgebiet Katastrophenschutz beschäftigt ist.
es war Anfang der 90iger mal im Gespräch im damaligen BLaBuK das in Richtung von Hauptamtlichen zu öffnen, wie es z.B. in BaWü der Fall ist.
Das Projekt wurde aber m.W. nach massiven Protesten aus dem LFV eingestellt...
M.E. ist sowas ehrenamtlich nebenbei kaum mehr leistbar, von fähigen Leuten in einer normalen Arbeitsumgebung und mit Familie bei oft über 100 Feuerwehren ....
Teilweise findet man dann halt Lösungen mit Anstellung im LRA o.ä. Das ändert aber nichts am Qualifikationsproblem...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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