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ThemaBlaulicht   79 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Waiblingen / BW741435
Datum11.10.2012 09:33      MSG-Nr: [ 741435 ]35245 x gelesen

Geschrieben von Thomas M.es kann durch aus Sinn machen anderen zu zeigen das hier jemand unterwegs ist der es berechtigt eilig hat, jemand auf den andere Verkehrsteilnehmer ein besonderes Augenmerk haben sollten.

Ja, aber nicht mit einem illegalen Blaulicht. Man kann, wenn es soviel sinn machen würde, sich das Ding auch genehmigen lassen.
Es wird niemals genehmigt werden - und das hat einen guten Grund.

Du wirst niemals so wichtig sein, dass es genau auf DICH ankommt. Selbst wenn, ist die Zeiterspranis unwesentlich.
Wenn du im Ort wohnst und dich aufhälst bist du mit Blaulicht auch nicht wesentlich schneller da. Wenn du außerhalb in der Nähe deines Ortes unterwegs bist hast du den Vorteil, dass du schon im Auto sitzt, wärend sich andere anziehen müssen etc. Wenn du weit weg bist bist du maximal Bereitschaft, weil alle anderen, die im Ort wohnen schneller sind.

Ich sehe darin keinen Sinn, vorallem weil es illegal ist.
Man kann argumentieren: Rechtfertigender Notstand, zur Sicherheit rase ich lieber mit Blaulicht etc. Im Falle eines Unfalles oder einer Überprüfung müsstest du dann nachweisen, dass es GENAU auf DICH ankam. Das schaffst du nicht.

Blaulicht weglassen, ins Gerätehaus fahren, fertig. Alles legal, kein Ärger, baust du einen Unfall auf der Anfahrt hast du Versicherungsschutz und gut.

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Geändert von Sebastian B. [11.10.12 09:34] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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