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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebührenbescheid der Feuerwehr über 543,33 Euro für 0,3m² Spanplatte | 49 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein | 740158 | ||
Datum | 28.09.2012 14:10 MSG-Nr: [ 740158 ] | 11115 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Adolf H. Eine DLK mit Anschaffungspreis 700k gegenüber einem MTW mit grob geschätzt 40-50k kann doch niemals solche Preisunterschiede hervorrufen, vor allem weil Wartung und Spritverbrauch bei der DL um einiges höher ausfallen. Frage: Wie kannst du eine Kostensatzung aus der Ferne beurteilen? Da gibt es zu viele Einflussfaktoren. Mal als Beispiel: -Einsatzhäufigkeit -Spritverbrauch/Jahr -Laufleistung/Jahr -Reperaturkosten/Jahr -Alter -etc. Kostensatzung die "geschätzt" werden bestehen vor einem klagefreudigen Schuldner/Versicherung definitiv nicht. Und wenn man das mal ordentlich dokumentiert und durchrechnet kann sowas wie bei Nordhausen schon mal bei rauskommen. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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