News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebührenbescheid der Feuerwehr über 543,33 Euro für 0,3m² Spanplatte | 49 Beiträge | ||
Autor | Ferd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg | 740112 | ||
Datum | 28.09.2012 10:11 MSG-Nr: [ 740112 ] | 11520 x gelesen | ||
Moin. Geschrieben von Andreas R. Das ist aber nicht das Problem vom Bürger. Siehe auch diverse Urteile was Ölspuren nach VU angeht wo manche meinten sie müssten GUCKEN 5 draus machen. Das habe ich ja nicht behauptet. Wenn die FW jetzt das Fenster in 4m Höhe hätte verschließen müssen wäre ja auch eine Leiter nötig gewesen -> HLF/DLK + GW ;-) Wie ich schon sagte viel zu wenige Informationen über den Einsatz um da pauschal als Außenstehender irgendwelche sinnvollen Begründungen zu suchen. Eine Möglichkeit wäre gewesen nur die tatsächlich benötigten Mittel abzurechnen. Da fehlt mir nun aber wieder die Gebührensatzung der Gemeinde Nordhausen. Geschrieben von Andreas R. Wenn Du mir jetzt noch sagst wie Du auf das arme Sprinterle eine Schiebleiter, eine Steckleiter und die medizinischen Koffer draufkriegst...;-) Auf unseren GW (Iveco Daily/Ford Transit) ist auch Material zur med. EV verlastet UND sogar eine Klappleiter ! Mit der Begründung könnte man sich das KEF-T in S zur Türöffnung ja auch sparen, da das HLF ja alles dabei hat und in der Regel auch noch schneller da ist. MfG Ferdi Sie vergleichen da Äpfel mit Dirnen !
Geändert von Ferdinand H. [28.09.12 10:13] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.440