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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebührenbescheid der Feuerwehr über 543,33 Euro für 0,3m² Spanplatte | 49 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 740057 | ||
Datum | 27.09.2012 22:46 MSG-Nr: [ 740057 ] | 12654 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcell K. also mal ehrlich wäre ich in der Situation der Hausbesitzer , wäre mein erster gang zu einem Anwalt denn die Stadt würde von mir nicht einen Cent bekommen. Glasereien und Tischlereien mit entsprechender Notbereitschaft gibt es in der Stadt (mit Berufsfeuerwehr) wohl nicht??? Wenn der Hausbesitzer die Feuerwehr geholt hat... Gefahr im Verzug war oder oder oder... Ganz so einfach ist es auch nicht.... Wenn auch die Stadt Kassel jetzt eigentlich neben jeden festinstalierten Blitzer nen beamten stellen muss, weil sie veraltete Technik einsetzt, ist es doch relativ selten, dass sowas durchgeht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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