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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebührenbescheid der Feuerwehr über 543,33 Euro für 0,3m² Spanplatte | 49 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 740055 | ||
Datum | 27.09.2012 22:43 MSG-Nr: [ 740055 ] | 12384 x gelesen | ||
Hallo Thomas! Sicher finanziert der Bürger die Einrichtung Feuerwehr schon über seine Steuern etc. - Aber nur für "pflichtige" Aufgaben der Feuerwehr. Wir helfen ihm in Not, löschen sein Haus, retten ihn vom Dach, sägen umsonst den umgestürzten Baum auf der Strasse vor seiner Garageneinfahrt klein und weiß der Henker was noch alles. Aber ob so etwas wie das sichern einer Scheibe mit im "All in Paket Feuerwehr" sein soll? Ich persöhnlich denke Nein. Wobei ich hier kein Urteil oder Statement zu der besagten Rechnung abgeben möchte. Nur, wenn nichts zu tun gewesen wäre, warum wurde die Scheibe dann zugemacht? Oder hätte die zerschlagene Scheibe doch für andere gefährlich sein können, Einbrecher eingeladen oder was weiß ich?............ Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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