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Thema | Mobbing und Bossing in Hilfsorganisationen | 41 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 738731 | ||
Datum | 17.09.2012 13:01 MSG-Nr: [ 738731 ] | 15013 x gelesen | ||
Im Prinzip korrekt und sicher auch in so manchem Fall die Lösung der Wahl. Aber die Bedingungen aus dem beruflichen Umfeld lassen sich nicht zwingend auf die Bedingungen in ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern "ummünzen". Gerade in Hilfsorgansiationen muss und darf der Helfer erwarten, das sich Leitungs- und Führungskräfte an die verbandlichen Bestimmungen halten und - und hier sehe ich ein deutliches Defizit - über ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Maß an sozialer Kompetenz verfügen oder sich dieses erarbeiten. Aber gerade bei Wahlämtern werden die notwendigen Kompetenzen nicht zur Bedingung gemacht, nicht abgefragt oder kontrolliert. Oft ist die Gliederung froh, das sich überhaupt jemand für ein Wahlamt zur Verfügung stellt. Hier fehlt es auch an entsprechenden Durchgriffsmöglichkeiten bzw. an dem (verbandspolitischen) Willen. Auch macht es so manche Hilfsorgansiation den Helfern nicht gerade leicht, sich gegen Willkür zu schützen. So dürfen Disziplinarvorgesetzte im DRK sich der Hilfe des jeweiligen zuständigen Justiziars sicher sein, der betroffene Helfer / Helferin hingegen muss sich juristischen Rat und Beistand teuer einkaufen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de ... wir sind für den Deutschen Engagementpreis nominiert! | ||||
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