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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Digitalfunk: Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer | 45 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 736736 | ||
Datum | 31.08.2012 18:54 MSG-Nr: [ 736736 ] | 21808 x gelesen | ||
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hallo, Dies lasst sich auch einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle entnehmen, nach dem Funkgerate grundsatzlich nicht als Auto- oder Mobiltelefone zu qualifizieren sind. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein Funkgerat benutzt wird, mit dem auch eine Kommunikation im offentlichen Fernsprechnetz moglich ist. Bei solchen sogenannten Kombinationsgeraten erfullt jede Art der Bedienung, auch wenn sie nicht der Kommunikation im offentliche Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Absatz 1a StVO. Quelle: Landesfeuerwehrschule BaWü:Benutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen Wenn man das richtig interpretiert dürften alle BOS-Digitalfunkgeräte da dann auch darunterfallen. Man kann mit denen ja auch telefonieren bzw. Telefonverbindungen in die Telefonnetze herstellen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [31.08.12 18:57] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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