Geschrieben von Sascha H.Ist es zulässig dass dir ein vorgesetzter das mitführen von "Reizstoff-Sprays" im Dienst generell untersagen darf.
Mit dienstlicher Anweisung würde ich sagen: JA
Fürs BRK gibt es von der Landesgeschäftsstelle hierzu ein aktuelles Rundschreiben vom 20.08.2012, in dem jegliches Mitführen von Waffen inkl. Reizstoffsprays im Rettungsdienst verboten ist.
Im Feuerwehrdienst halte ich es ohnehin nicht für notwendig, solche Gegenstände mitzuführen.
Beim RD dagegen ist es schon manchmal grenzwertig, s. auch hier: Beschimpft, bespuckt, verprügelt
Sich zusammenschlagen zu lassen ist natürlich auch nicht das feinste. Aber eine Anzeige wegen Körperverletzung mit evtl. Kündigung zu riskieren ist auch nicht so toll.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|