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Bayerisches Rotes Kreuz
Rettungsdienst
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaVebot von Pfeffer und/oder CS Sprays im Einsatz7 Beiträge
AutorAndr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern736297
Datum29.08.2012 07:45      MSG-Nr: [ 736297 ]3099 x gelesen
Infos:
  • 17.09.12 Buchtipp: Eigensicherung im Rettungsdienst, Situationsgerechtes Verhalten in Konflikt- und Gefahrenlagen

  • Geschrieben von Sascha H.Ist es zulässig dass dir ein vorgesetzter das mitführen von "Reizstoff-Sprays" im Dienst generell untersagen darf.

    Mit dienstlicher Anweisung würde ich sagen: JA

    Fürs BRK gibt es von der Landesgeschäftsstelle hierzu ein aktuelles Rundschreiben vom 20.08.2012, in dem jegliches Mitführen von Waffen inkl. Reizstoffsprays im Rettungsdienst verboten ist.

    Im Feuerwehrdienst halte ich es ohnehin nicht für notwendig, solche Gegenstände mitzuführen.
    Beim RD dagegen ist es schon manchmal grenzwertig, s. auch hier: Beschimpft, bespuckt, verprügelt
    Sich zusammenschlagen zu lassen ist natürlich auch nicht das feinste. Aber eine Anzeige wegen Körperverletzung mit evtl. Kündigung zu riskieren ist auch nicht so toll.

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     28.08.2012 21:01 Seba7sti7an 7H., Augsburg
     28.08.2012 21:15 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
     28.08.2012 21:38 Lars7 B7., Weinstadt
     28.08.2012 23:08 Rein7hol7d B7., Kirchenpingarten
     29.08.2012 07:45 Andr7eas7 K.7, Sophienthal (Weidenberg)
     29.08.2012 22:43 Seba7sti7an 7H., Augsburg
     17.09.2012 09:10 Sven7 H.7, Steinfeld

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