Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Wie lange werden Feuerwehrfahrzeuge aktiv genutzt | 61 Beiträge |
Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 734699 |
Datum | 16.08.2012 15:01 MSG-Nr: [ 734699 ] | 20727 x gelesen |
Infos: | 14.08.12 FAQ: Modernisierung älterer Feuerwehrfahrzeuge
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Feuerwehr-Unfallkasse
Ohne mich an der "Wir haben dann und dann ein neues Fahrzeug bekommen"-Diskussion beteiligen zu wollen:
Hilfsweise heranzuziehen aufgrund der Einführung der Doppik im kommunalen Bereich:
"Geschrieben von ---BMF--- AfA-Tabellen
Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern gemäß § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse zu schätzen. Sog. AfA-Tabellen sind ein Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen. Die in ihnen festgehaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswissen. Die AfA-Tabellen stellen keine bindende Rechtsnorm dar. Dennoch werden die in den AfA-Tabellen festgelegten Abschreibungssätze sowohl von der Rechtsprechung, der Verwaltung als auch der Wirtschaft allgemein anerkannt, da sie umfangreiches in der Praxis gewonnenes Fachwissen widerspiegeln.
In der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: "AfA-Tabelle AV") ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz) für Anlagegüter ausgewiesen, die nicht branchenspezifisch genutzt werden. Die "AfA-Tabelle AV" gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt werden.
Ziff. 4.2.8.1 Feuerwehrfahrzeuge 10 Jahre
Gemäß Empfehlung der FUK Mitte sollten 20 Jahre nicht überschritten werden.
Beide Fristen sind angesichts der kommunalen Haushalte sicher eher unrealistisch.
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