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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Ausnahmen von Euro VI, war: Wasserlogistikfahrzeug | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 734279 | ||
Datum | 13.08.2012 21:56 MSG-Nr: [ 734279 ] | 5795 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Stefan H. ei der letzten Sitzung der ständigen Konfererenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 31.05 und 01.06.2012 wurde ein Beschluss gefasst, wonach für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes eine Ausnahmeregelung von EURO VI angestrebt werden sollte, da diese Fahrzeuge regelhaft geringe Fahrleistungen aufweisen. Der Vorsitzende der IMK hat deshalb auch bereits den Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz hierüber informiert. Eher nicht. Die Innenminister sind für Verkehr nicht zuständig, die können da also nur Wünsche äußern (sinnvollerweise mit fachlicher Begründung). Die Verkehrsminister hören sich das dann an und treffen (vielleicht) eine Mehrheitsentscheidung. Entweder in die eine oder in die andere Richtung. Zuständig für eine entsprechende Ausnahmeverordnung ist dann der Bundesverkehrsminister... Gruß, Henning | ||||
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