Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kollegendiebstahl im Amt | 19 Beiträge |
Autor | Eric8 M.8, Berlin / Berlin | 734132 |
Datum | 12.08.2012 23:13 MSG-Nr: [ 734132 ] | 5664 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Felix H.Man könnte wohl eine ANzeige gegen Unbekant stellen. Mit dem ergebnis das die Ermittlungen eingestellt werden.
Schon klar, aber da stellt sich die Frage ob das der Betreffende oder der Dienstherr machen kann/darf/muss.
Geschrieben von Felix H.Der Dienstherr würde wohl, ähnlich wie mein Arbeitgeber (freie Wirtschaft) darauf hinweisen, dass Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt liegengelassen werden sollten.
Kommt er der Sache dann genügend nach?
Wenn der Dienstherr keine Möglichkeit bereitstellt seine PSA sicher unterzubringen, genügt es nicht das er den Hinweis herausgibt Wertgegenstände unbeausfsichtigt zu lassen. Zumal ist das in einer Feuerwache recht schwer, da man seine PSA nicht überall mit hinnehmen kann.
Sauver ou périr
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| 12.08.2012 22:17 |
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Eric7 M.7, Berlin |
| 12.08.2012 22:43 |
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Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck |
| 12.08.2012 23:12 |
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., Hamminkeln |
| 12.08.2012 23:13 |
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Eric7 M.7, Berlin |
| 12.08.2012 23:19 |
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., Hamminkeln | |