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Thema | Suche Dachaufsetzer mit neuen 'System' | 60 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waiblingen / BW | 732950 | ||
Datum | 31.07.2012 16:12 MSG-Nr: [ 732950 ] | 27331 x gelesen | ||
Geschrieben von Helmut R. Wegerecht nein, Sonderrecht nicht wegen Dachaufsetzer, aber nach der Meinung einiger FM/RA (eingeschränkt) schon. Hab mich verlesen. Ja, im Prinzip anstelle des Dachaufsetzers ein Blaulicht einsetzen. Das reicht um das Sonderrecht kenntlich zu machen. Sonderrechte benötigen, meines Wissens nach, keiner Kenntlichmachung, also wozu dann der Dachaufsetzer? Sie können aber durch ein Blaulicht ohne Horn kenntlich gemacht werden. Jetzt nochmals: Wozu dann ein Dachaufsetzer? Und kein Blaulicht? | ||||
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