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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm | 225 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732540 | ||
Datum | 28.07.2012 10:41 MSG-Nr: [ 732540 ] | 184643 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Geschrieben von Maik S."Laut § 38 STvO ist die Feuerwehr,der Rettungsdienst, die Polizei, und das THW sogar verpflichtet mit Blaulicht und Martinshorn zu iheren Einsätzen zu fahren (Wegerecht)"Nein, sie sind berechtigt, nicht verpflichtet. Wir müssen Unterscheiden Sonderrechte z.B. schneller fahren als erlaubt, halten + parken wo nicht erlaubt ect. Kennzeichnung nicht zwingend erforderlich Wegerechte d.h.: die anderen sollen uns Fahren lassen (z.B. über die für uns rote Ampel, und damit müßte dann ein Vorfahrtsberechtigter für uns warten) Kennzeichnung erforderlich. StVO sagt dazu Licht und Musik an mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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