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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Objektbegehung - Genehmigung durch GBM? | 10 Beiträge | ||
Autor | Marc8o K8., Sittensen / Niedersachsen | 730664 | ||
Datum | 14.07.2012 21:13 MSG-Nr: [ 730664 ] | 3705 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Sven N. In einer mir bekannten Gemeinde, wurde jetzt eine Dienstanweisung erlassen in der für Firmenbesichtigungen oder Objektbegehung, wo wahrscheinlich auch die sonst in Absprache mit den Firmen z.B. durchgeführten Leiterübungen, etc. drunter fallen, jetzt einer Genehmigung durch den Gemeindebrandmeister erfordern... Warum es einer Genehmigung seitens des GBM bedarf verstehe ich auch nicht. Das man ihn vor einer Objektbegehung informiert kann ich da schon eher nachvollziehen. So kann er sich bei besonders brisanten Objekten gegebenenfalls dazu entschließen, an der Begehung teilzunehmen. Denn sollte es an oder in diesem Objekt zu einem größeren Einsatz kommen wird der GBM dabei sicherlich eine nicht gerade kleine Rolle spielen. MkG Marco | ||||
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