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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Wasserversorgung: Hydrantenpflege und -patenschaft | 83 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 730308 | ||
Datum | 11.07.2012 15:27 MSG-Nr: [ 730308 ] | 39441 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian F. Entweder bist Du in Deiner Freizeit, dann ist das was die HFUK sagt nicht einschlägig, da nicht zuständig da keine versicherte Tätigkeit. Oder Du willst über die HFUK versichert sein, dann ist es aber nicht Deine Freizeit sondern Feuerwehrdienst (mit allem was da dann dran hängt). Formulieren wir es mal so: Es handelt sich hierbei um eine dienstlich angeordnete Tätigkeit, die außerhalb der regulären Dienstabende stattfindet. Die Führung hat sich diesbezüglich um die Frage gekümmert, ob es sich um eine versicherte Tätigkeit handelt, was die HFUK bejaht hat. Im selben Schreiben (wurde uns vorgelegt) wurde erwähnt, dass auf das Tragen der PSA zu achten ist. In sofern handelt es sich für mich um Dienst, wenn wir die Hydranten passen. Egal, ob während des Dienstabends, oder am WE, weil dann weniger Verkehr oder besseres Wetter ist. Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | ||||
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