Moin,
die Antwort hast du dir mit dem zitierten § 11 Abs. 2 selbst gegeben, siehe Linus Posting. Ich sehe auch keinen Grund, den Wortlaut anders auszulegen, sondern verfolge weiterhin die Theorie, dass man bei Formulierung dieses Satzes noch nicht an vier- und mehrspurige Fahrbahnen dachte.
Und Wikipedia ist da halt auch nur so gut wie der, der es einträgt und diejenigen, die es nicht verbessern.
Die Ösi-Regelung würde mir nicht nur wegen der Klärung dieser Frage sondern v.a. auch deswegen gefallen, weil man dort die Rettungsgasse schon zu bilden hat, bevor es zu spät ist. Wenn man mit seinem Sattelzug erstmal dem Vordermann press auf der Stoßstange steht, zieht man den nicht mehr rüber.
Gruß,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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