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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Befreiung und Gleichstellung von ha BF/ WF-Angehörigen | 5 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 728352 | ||
Datum | 19.06.2012 16:19 MSG-Nr: [ 728352 ] | 1950 x gelesen | ||
Hallo Christoph, hallo Martin, Zu 1: So garantiert falsch / aus dem Zusammenhang gerissen. Ich bin immer verpflichtet im Rahmen meiner Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Das gebietet schon §323c StGB. Die Tatsache das ein Feuerwehrmann gerade auf dem Weg zum Dienst ist, entbindet ihn nicht von dieser Pflicht. Was vermutlich gemeint war, ist das es ja möglich ist, dass ein Feuerwehrmann / -fahrzeug / -einheit auf dem Weg zu einem Einsatz an einer anderen Einsatzstelle (z.B. einem Verkehrsunfall) vorbeikommt und dann abwägen muss ob er dort hilft oder weiter zu der eigentlichen Einsatzstelle fährt. Generell gesagt und kurz zusammengefasst, ist dies eine Frage der Güterabwegung: Wer braucht meine Hilfe dringender? Hierbei und bei einer etwaigen nachträglichen juristischen Prüfung, ist ausschlaggebend was die betroffende Einsatzkraft zum Zeitpunkt der Entscheidung tatsächlich gewusst hat. Dies ist aber ein Problem was jeden Feuerwehrmann betrifft und hat nichts mit seinem beruflichen Status zu tun. Zu 2: Beamte "dienen" Arbeitnehmer "arbeiten". Dies lässt sich schon daraus erkennen das Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren stehen, wohingegen Arbeitnehmer "nur" einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag nach dem BGB mit ihrem Arbeitgeber haben. Die rechtliche Trennung ist also vorhanden, aber auch nur vor Gericht wirklich interessant. Umgangssprachlich werden die Begriffe "dienen" und "arbeiten" in vielen Berufen synonym verwendet. Hoffe das hilft Dir weiter! Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | ||||
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