1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Geschrieben von Ulrich C.Wenn was passiert ist und das ursächlich darauf zurückzuführen ist, ist prinzipiell disziplinar- und zivilrechtlich je nach Schwere des Verstoßes und ob grob fahrlässig oder gar vorsätzlich fast alles möglich...
Das wichtige ist "und das ursächlich darauf zurückzuführen ist". das übersehen manche/ viele. Es muß zwischen dem Tun und dem Eintritt eines Ereignisses ein kausaler Zusammenhang bestehen.
Sagt die SER "wir gehen abweichend von der FwDV 7 unter AT auch ohne bereitstehende SiTr vor" und passiert dem AT-Trupp etwas und kann er nicht gerettet werden, dann könnte es ein problem sein, wenn er grundsätzlich rettbar gewesen wäre (z.B. Mayday-Ruf, Ort bekannt, nur niemand da der dahin gehen und den Trupp retten kann). Fällt hingegen die Lagerhalle zusammen in welcher der Trupp ist und wird dieser dabei erschlagen wird keiner das Fehlend es SiTr als todesursächlich ansehen und somit gibt es auch kein Problem.
Wenn man vor irgend welchen "Vorschriften" abweicht ist das natürlich i Fall der fälle immer ein größerer Begründungsufwand, wei wenn man einfach nur Punkt für Punkt abhaken kann, dass man sich an alles gehalten hat.
Wichtig ist m.E., dass man Abweichungen bewußt, nachvollziehbar und begründet macht. Und nicht aus dem bauch raus. Denn wenn man es bewußt macht, dann hat man Für und Wider abgewogen, Alternativen geprüft, Risiken abgeschätzt,... und das hilft schon sehr viel...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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