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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Einordnung verschiedener Vorschriften | 18 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 727223 | ||
Datum | 09.06.2012 11:32 MSG-Nr: [ 727223 ] | 3429 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph R. Weißt du als Jurist zufällig, welche Strafen jemandem blühen können, der z.B. per Dienstanweisung (11te Stelle) eine SER eingeführt hat, die in einigen, aber nicht unerheblichen Punkten, konträr zu den Bestimmungen der FwDVen (9te Stelle) steht? Solange nichts passiert und sich nur eine "Heißdüse" im "Gerechtigkeitsempfinden" gestört fühlt: keine.... Wenn was passiert ist und das ursächlich darauf zurückzuführen ist, ist prinzipiell disziplinar- und zivilrechtlich je nach Schwere des Verstoßes und ob grob fahrlässig oder gar vorsätzlich fast alles möglich... Geschrieben von Christoph R.
Der wird alle fraglichen Gesetze und Regelungen prüfen, aber frag Dich doch mal selbst, wo das z.B. beim Sicherheitstrupp oder bei der PSA aufhört... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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