| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 725322 |
| Datum | 23.05.2012 12:41 MSG-Nr: [ 725322 ] | 24728 x gelesen |
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Moin,
in dem von dir selbst zitierten § 10 FZV steht aber
...haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf
Ich ging bis eben auch davon aus, dass es anders ist - aber dann müsste da "des Anhängers" stehen.
Gruß,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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