Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 725310 |
Datum | 23.05.2012 11:26 MSG-Nr: [ 725310 ] | 25201 x gelesen |
Tragkraftspritze
Hallo,
Geschrieben von Harald S.Das war mir klar, und was ist wenn die Nachbarwehr bei Euch mal eben den Anhhänger nachbringen soll?
Die Nachbarwehr gehört zur selben Gemeinde --> selber Halter --> kein anderes Folgekennzeichen nötig. Ansonsten: Ein Folgekennzeichen kostet ca. 15,-. Sollte das ein Problem sein? Eher nicht.
Geschrieben von Harald S.Das ist der kleine aber feine Unterschied zwichen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Lasse ich prüfen und der Bremsendefekt fällt nicht auf, ist das Pech. Lasse ich nicht prüfen ist das ein Problem, bei der Prüfung wäre es ja aufgefallen.
Alle Geräte der Feuerwehr unterliegen Prüffristen. Demzufolge muss auch ein Anhänger, unabhängig von der HU-Pflicht, geprüft werden. Aufgabe der Gerätewarte.
Geschrieben von Harald S.Das ist einmal falsch und einmal fast richtig. Die Versicherung des zugfahrzeuges deckt nur solange ab, bis der Anhänger zu einer eigenen Einheit wird. Spätestens, sobald der Hänger also steht, ist er als eigene Einheit zu sehen. Problematisch ist dabei, das der Anhänger im Fall einer Trennung irgendwo steht, und eventuell eine Gefahr darstellt. Uns wurden damals Horrorbeispiele dargestellt, da ragte die Anhängerkupplung in die Überholspur der gegenfahrbahn und wurde knapp 60 Sekunden nach dem Unfall von einem Fahrzeug getroffen. Der Versicherungsschutz wurde damals versagt.
Gibt's ein Urteil dazu? Oder nur Aussagen irgendwelcher Versicherungsheinis, die natürlich gerne Zusatzversicherungen verkaufen wollen. Im übrigen gilt für den Anhänger erstmal auch nix anderes wie für andere Zulassungsfreie Fahrzeuge, die auch teilweise bei Feuerwehren im Einsatz sind, ich kenne da Feuerwehren, die z.B. zulassungsfreie Stapler haben.
Geschrieben von Harald S.Spätestens sobalt aber jemand den Anhänger falsch abstellt, und das Ding den Berg runter rollt, ist Zappenduster. (Wer legt den noch die Klötze unter?)
Fast richtig ist natürlich, das der Halter für die Versicherung zuständig ist. Aber der Fahrzeugführer ist immer in Haftung, und kann bei einer Vergesslichkeit der Verwaltung in diese genommen werden.
Der Fahrzeugführer kann in Regreß genommen werden, soweit ok. Aber das kann er unabhängig von einer bestehenden Versicherung. Dann müßtest du auch für eine TS eine Versicherung fordern, denn auch die wird u.U. im Verkehrsraum aufgestellt und bewegt.
Gruß,
Michael
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