Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 725254 |
Datum | 23.05.2012 06:26 MSG-Nr: [ 725254 ] | 27420 x gelesen |
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Geschrieben von Martin E.Vom LRA kam ein Schreiben, was uns einfällt, da die Anhänger der Freiwilligen Feuerwehren seit 2010 keinen TÜV mehr benötigen. Des Weiteren auch kein eigenes Kennzeichen.
Vom LRA die entsprechende Rechtsgrundlage anfordern ?
Dazu müsste es ja eine VO oder Erlass geben.......
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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| 23.05.2012 00:42 |
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Mart7in 7E., Ergolding |
| 23.05.2012 06:26 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) | |