Hallo,
ich kenne eine ähnliche Aussage auch, allerdings ohne jeden Bezug zu den UVV. Wenn ich mich richtig erinnere wurde uns an der LfS BaWü der Ratschlag gegeben, solche Übungen nicht mit Schülern durchzuführen. Hier wurde aber das Szenario angenommen, dass ein Flur oder Treppenraum mit Disconebel verraucht wird und deshalb die Rettung über Leitern notwendig ist. Davon wurde dringend abgeraten, weil
- ein "Gewöhnungseffekt" befürchtet wird: falls es mal echt brennen sollte, könnte ein Schüler das wieder nur für eine Übung halten und denken der Rauch sei harmlos
- nicht sicher ist, wie (insbesodere jüngere) Schüler reagieren, hier wurde davon ausgegangen, dass diese doch einen psychischen Knax erleiden könnten, wenn alles zusammenkommt: Rauch, Feuerwehr, Martinshorn, Stress, Hektik....
Aus diesen Gründen wurde uns abgeraten, Schüler in solche Übungen mit einzubeziehen.
Aber unabhängig davon, was den Versicherungsschutz angeht: An uns wurde auch herangetragen, einmal zu prüfen, ob denn die Räumung eines Klassenraums über tragbare Leitern in einer vernünftigen Zeit möglich ist (aus ähnlichen Gründen wie bei euch). Wir haben dann keine Räumungsübung draus gemacht, sondern nur eine freiwillige (höhere) Klasse gesucht, die an diesem Versuch teilnehmen möchte. Vorab haben wir das ganze versicherungsmäßig prüfen lassen. Dabei kam heraus, dass Versicherungsschutz besteht, da es eine schulische Veranstaltung ist und die Schüler über die Schule versichert sind. Mit diesem Ergebnis konnte dann der Versuch durchgeführt werden.
Das Ergebnis war übrigens (nicht wirklich überraschend), dass es völlig unmöglich ist, eine Klasse über tragbare Leitern zu retten. Von daher werdet ihr nix anderes rauskriegen.
Grüße
Thomas
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |